Wie steht es um Ihre Datensicherung?


 

Moderne EDV ist eine feine Sache, wenn sie hilft, Routinevorgänge zu automatisieren, Geld, Zeit & Nerven zu sparen. Ob Sie nur die wichtigsten oder nahezu alle Vorgänge im Unternehmen EDV-gestützt bearbeiten: Nach und nach entsteht so eine Unmenge an Daten, die teilweise nur noch in digitaler Form vorliegen. Mit dieser Hilfe stellen Sie in 1 Minute fest, ob Sie in Sachen Datensicherung auf der sicheren Seite sind! Denn Datensicherung rechnet sich!

Egal, ob aus Vorsicht oder Einsicht: Der Gesetzgeber zwingt Sie zur Datensicherung!

Das sagen einschlägige Urteile (Bsp: "ARAG-Garmenbeck"-Entscheidung des BGH vom 21.04.1997, Urteil "überwiegende Mitschuld" OLG Hamm, AZ 13 U 133/03) und die Rechtsprechung (Bsp: §§ 93 Abs. 2 Satz 1, 116 Abs. 1 AktG und 43

 

Abs. 2 GmbhG, für die OHG und die KG gelten die gleichen Grundsätze, wenn - wie häufig der Fall - die Beschränkung der Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt gemäß § 708 BGB ausgeschlossen ist; ergänzt durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998; GoDV; GoBS).
Schadenersatzforderungen aus versäumter Datensicherung stellen regelmäßig einen Haftungstatbestand dar, der Grundlage für die Vollstreckung bis ins Privatvermögen des Unternehmers ist . Weder delegieren an Mitarbeiter, noch der Abschluß einer sogenannten D & O Versicherung helfen wirksam!



Daher: Nehmen Sie sich also 1 Minute Zeit und testen Sie selbst:

 
  Haben Sie jetzt, in diesem Moment, eine aktuelle Datensicherung zur Hand?
  Ist diese Sicherung auf Rücksicherbarkeit geprüft?
  Ist diese Sicherung in einem diebstahlsicheren Behältnis untergebracht?
  Ist diese Sicherung in einem feuerfesten Behältnis untergebracht?
  Ist diese Sicherung dokumentiert?  

 
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